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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20 (https://dejure.org/2020,22530)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2020 - 1 M 77/20 (https://dejure.org/2020,22530)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2020 - 1 M 77/20 (https://dejure.org/2020,22530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).

    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 1 O 22/20

    Streitwert bei Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Denn auch für den Fall, dass sich die Beförderungskonkurrenz in ihrer Gestalt dadurch wandelt, dass das Besetzungsverfahren abgebrochen wird und ein Bewerber die Fortsetzung desselben begehrt, verfolgt der Beamte weiterhin das Ziel, im Rahmen einer durch gerichtliche Anordnung wieder auflebenden Beförderungskonkurrenz für das Amt ausgewählt zu werden (OVG LSA, Beschluss vom 4. März 2020 - 1 O 22/20 -).(Rn.6).

    Denn auch bei dieser Fallgestaltung verfolgt ein Antragsteller weiterhin das Ziel, im Rahmen einer durch gerichtliche Anordnung wieder auflebenden Beförderungs(dienstposten)konkurrenz für das Amt ausgewählt zu werden ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 4. März 2020 - 1 O 22/20 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 3. April 2020 - 1 M 59/20 - ).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 8. Juli 2019 - 1 M 81/19 -, juris Rn. 25 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Es ist bereits fraglich, ob die Antragstellerin vorliegend den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris Rn. 3 m. w. N. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Der Hilfsantrag war im Hinblick auf die wirtschaftliche Identität des den Begehren zugrunde liegenden Bewerbungsverfahrensanspruches nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG streitwerterhöhend zu berücksichtigen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 O 115/12 - Beschluss vom 30. August 2011 - 1 O 119/11 -, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 1 L 72/09 -, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 O 54/08 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09

    Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Der Hilfsantrag war im Hinblick auf die wirtschaftliche Identität des den Begehren zugrunde liegenden Bewerbungsverfahrensanspruches nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG streitwerterhöhend zu berücksichtigen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 O 115/12 - Beschluss vom 30. August 2011 - 1 O 119/11 -, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 1 L 72/09 -, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 O 54/08 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2008 - 1 O 54/08

    Zur Höhe des Streitwertes bei begehrter Aufhebung bereits gewährten Sonderurlaubs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20
    Der Hilfsantrag war im Hinblick auf die wirtschaftliche Identität des den Begehren zugrunde liegenden Bewerbungsverfahrensanspruches nicht gemäß § 39 Abs. 1 GKG streitwerterhöhend zu berücksichtigen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, Beschluss vom 26. November 2011 - 1 O 115/12 - Beschluss vom 30. August 2011 - 1 O 119/11 -, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 1 L 72/09 -, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 O 54/08 -, jeweils juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 1 M 59/20

    (Kein)Anordnungsgrund bei Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2011 - 1 O 119/11

    Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliche Identität bei objektiver und subjektiver

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2021 - 1 M 58/21

    Stellenbesetzung trotz ursprünglichen Freihaltens durch den Dienstherrn;

    Anders als die Beschwerde annimmt, kommt es dabei nicht darauf an, ob das Eilverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO unmittelbar auf eine erneute Auswahlentscheidung oder lediglich mittelbar auf eine solche gerichtet ist, weil das vormalige Stellenbesetzungsverfahren - wie hier begehrt - überhaupt fortgeführt werden soll, weil beides gleichermaßen auf die Durchsetzung des weiter bestehenden Bewerbungsverfahrensanspruches gerichtet ist ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 1 M 77/20 -, juris Rn. 6 [m. w. N.] ) und mit der erfolgten Ernennung eines anderen Beamten auf der diesbezüglichen Planstelle das Verhinderungs- und Sicherungsziel des § 123 Abs. 1 VwGO nicht mehr erreicht werden kann.
  • VG Magdeburg, 23.08.2023 - 5 B 48/23

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Der Bewerber verfolgt auch bei einer Abbruchentscheidung weiterhin das Ziel, im Rahmen einer durch gerichtliche Anordnung wieder auflebenden Konkurrenz für das Amt ausgewählt zu werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 1 M 77/20 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).
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